Community-Lizenz
Lizenz für Fan- und
Drittveröffentlichungen
Kostenlose und kommerzielle Community-Inhalte
VERSION 1.0
Stand: 21. Juli 2026
| LIZENZGEBER Marc Janßen, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Textfabrik Janßen Schwalbenstr. 26 · 47506 Neukirchen-Vluyn info@adventure-islands.de · www.adventure-islands.de |
Die Lizenz in aller Kürze
Was diese Lizenz ermöglicht
| WAS DU DARFST • eigene Abenteuer, Kampagnen, Quellenbücher, Spielhilfen, Karten, Charakterbögen, VTT-Module und weitere Fanprodukte erstellen; • veröffentlichte Spielweltinhalte, Orte, Fraktionen, Spezies, Kreaturen und offizielle Nichtspielercharaktere von Adventure Islands in eigenen Texten verwenden; • Regelbegriffe, Spielwerte, Probenarten, Würfelnotationen und Werteformate für kompatible Adventure-Islands-Produkte verwenden sowie eigene Regeln ergänzen oder verändern; • dein Produkt kostenlos anbieten, per Crowdfunding finanzieren oder zu einem selbst bestimmten Preis verkaufen; • deine selbst geschaffenen Inhalte behalten und selbst lizenzieren. |
| WAS DU NICHT DARFST • Regeltexte, Seiten, Tabellen, Karten oder Abenteuer aus offiziellen Büchern vollständig, in wesentlichen Teilen oder als Übersetzung kopieren oder nachdrucken; • offizielle Illustrationen, Karten, Logos, Hintergründe, Rahmen, Ornamente oder Layouts verwenden, nachzeichnen oder bearbeiten; • den Eindruck erwecken, dein Produkt sei offiziell, geprüft, genehmigt oder Teil des offiziellen Kanons; • das offizielle Adventure-Islands-Logo benutzen oder „Adventure Islands“ als eigenen Verlags-, Reihen- oder Domainnamen verwenden; • offizielle Produkte lediglich neu verpacken, scannen, konvertieren oder durch einen Regelbuchersatz, eine Regelübersetzung oder einen eigenständigen Systemklon ersetzen. |
| WICHTIG FÜR JEDE VERÖFFENTLICHUNG Im Impressum oder Rechteabschnitt muss der in Abschnitt 14 vorgegebene Hinweis und Disclaimer aus Anhang A stehen. Auf einer Verkaufs- oder Crowdfundingseite muss zusätzlich der dort genannte Kurzhinweis erscheinen. |
PRÄAMBEL
Adventure Islands ist ein maritimes Fantasy-Rollenspiel, das von Marc Janßen geschaffen und unter der Geschäftsbezeichnung Textfabrik Janßen veröffentlicht wird. Die Spielwelt lebt von den Ideen der Menschen, die sie am Spieltisch erkunden. Diese Lizenz soll es Fans, Autorinnen und Autoren, kleinen Verlagen, Spielleitungen, Künstlerinnen und Künstlern sowie anderen Kreativen ermöglichen, eigene Inhalte für Adventure Islands zu veröffentlichen und auch kommerziell zu vertreiben.
Die Lizenz erlaubt die Verwendung der veröffentlichten Spielwelt sowie der für kompatible Adventure-Islands-Drittveröffentlichungen erforderlichen Regelbegriffe, Spielwerte und Werteformate. Sie gibt jedoch keine offiziellen Regeltexte oder Regelbücher frei. Geschützt bleiben insbesondere die konkrete sprachliche Fassung der offiziellen Publikationen, offizielle Abenteuer, Illustrationen, Karten, Logos, Layouts und sonstige Gestaltungselemente. Drittveröffentlichungen sollen als eigenständige Werke erkennbar bleiben und dürfen nicht den Eindruck erwecken, offizielle Produkte zu sein.
Die Lizenz ist auf eine unkomplizierte Nutzung ohne vorherige Anmeldung, Einzelgenehmigung oder Umsatzbeteiligung ausgerichtet. Wer die nachfolgend eingeräumten Rechte ausübt, akzeptiert die vollständigen Bedingungen dieser Lizenz.
1 Lizenzgeber und Rechteinhaberschaft
1.1 Lizenzgeber ist Marc Janßen, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Textfabrik Janßen, Schwalbenstr. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, E-Mail: info@adventure-islands.de, Website: www.adventure-islands.de.
1.2 Marc Janßen ist Urheber der Adventure-Islands-Texte und Rechteinhaber der von ihm geschaffenen und veröffentlichten Regel- und Welttexte. Er räumt die in dieser Lizenz beschriebenen Nutzungsrechte im eigenen Namen ein.
1.3 Diese Lizenz erfasst ausschließlich Rechte, über die der Lizenzgeber verfügen kann. Sie erfasst insbesondere keine Rechte an offiziellen Illustrationen, Fotografien, Schriftarten oder sonstigen Werken Dritter. Solche Inhalte werden durch diese Lizenz nicht freigegeben.
1.4 Für die Nutzung dieser Lizenz ist keine vorherige Registrierung, Meldung, Prüfung oder individuelle Genehmigung durch den Lizenzgeber erforderlich.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 „Lizenz“ bezeichnet die Adventure Islands Lizenz für Fan- und Drittveröffentlichungen in der auf dem jeweiligen Produkt angegebenen Version.
2.2 „Adventure Islands“ bezeichnet das von Marc Janßen geschaffene Rollenspiel einschließlich seiner veröffentlichten Spielwelt, des Commonwealth, seiner Regelstruktur und seiner offiziellen Publikationen.
2.3 „Regeltechnische Kompatibilität“ bezeichnet ausschließlich die Verwendung der in Abschnitt 5 genannten Regelbegriffe, Bezeichnungen, Spielwerte, Würfelnotationen und Werteformate, soweit dies für eine eigenständige, inoffizielle und mit Adventure Islands kompatible Drittveröffentlichung erforderlich ist. Eine Freigabe offizieller Regeltexte ist damit nicht verbunden.
2.4 „Freigegebene Spielweltinhalte“ sind die in Abschnitt 6 beschriebenen veröffentlichten fiktionalen Inhalte von Adventure Islands. Dazu gehören insbesondere Namen, Orte, Fraktionen, Spezies, Kulturen, Kreaturen, Institutionen, Materialien, Ereignisse und offizielle Nichtspielercharaktere einschließlich ihrer veröffentlichten Eigenschaften, Lebensgeschichten, Beziehungen und Funktionen, soweit sie in eigenen Worten und im Rahmen einer eigenständigen Drittveröffentlichung verwendet werden.
2.5 „Offizielle Veröffentlichung“ ist ein Werk, das von Marc Janßen oder Textfabrik Janßen selbst veröffentlicht oder ausdrücklich schriftlich als offiziell autorisiert wurde.
2.6 „Drittveröffentlichung“ ist ein eigenständiges kostenloses oder kommerzielles Werk, das unter Nutzung der in dieser Lizenz freigegebenen Inhalte von einer anderen Person oder Organisation erstellt und veröffentlicht wird.
2.7 „Veröffentlichende Person“ ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft oder sonstige Organisation, die eine Drittveröffentlichung herstellt, anbietet, verbreitet oder vertreibt.
2.8 „Reservierte Inhalte“ sind sämtliche Bestandteile, die nach den Abschnitten 10 und 11 nicht freigegeben sind.
2.9 „Kompatibilitätslogo“ ist ausschließlich eine vom Lizenzgeber gesondert bereitgestellte Grafik mit einer Formulierung wie „Kompatibel mit Adventure Islands“. Das reguläre Adventure-Islands-Logo ist kein Kompatibilitätslogo.
3 Annahme der Lizenz und gesetzlich erlaubte Nutzungen
3.1 Durch die Ausübung eines Rechts, das ohne diese Lizenz einer Zustimmung des Lizenzgebers bedürfte, nimmt die veröffentlichende Person das Angebot zum Abschluss dieses Lizenzvertrags an.
3.2 Die eingeräumten Rechte dürfen nur ausgeübt werden, wenn sämtliche Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden.
3.3 Nutzungen, die bereits aufgrund gesetzlicher Erlaubnisse, Schrankenbestimmungen oder anderer eigenständiger Rechte zulässig sind, werden durch diese Lizenz weder eingeschränkt noch von zusätzlichen Bedingungen abhängig gemacht.
3.4 Die jeweils verwendete Lizenzversion muss im Produkt eindeutig angegeben werden. Der Lizenztext kann in das Produkt aufgenommen oder über eine dauerhaft erreichbare Fundstelle zugänglich gemacht werden.
4 Einräumung der Nutzungsrechte
4.1 Der Lizenzgeber räumt der veröffentlichenden Person an den freigegebenen Spielweltinhalten sowie für die nach Abschnitt 5 zulässige regeltechnische Kompatibilität ein einfaches, nicht ausschließliches, weltweites und vergütungsfreies Nutzungsrecht für die Dauer der jeweils bestehenden Schutzrechte ein.
4.2 Das Nutzungsrecht umfasst, die freigegebenen Spielweltinhalte in eigenen Formulierungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich wiederzugeben, zu bearbeiten, fortzuführen, in anderen Sprachen neu zu beschreiben und mit eigenen Inhalten zu verbinden. Für offizielle Regeltexte und sonstige offizielle Texte gelten ausschließlich die engen Grenzen der Abschnitte 5, 6, 10 und 11.
4.3 Die Rechte dürfen in gedruckten, digitalen, audiovisuellen und interaktiven Medien sowie in künftig entstehenden vergleichbaren Veröffentlichungsformen ausgeübt werden, soweit Abschnitt 7 keine Einschränkung vorsieht.
4.4 Die Drittveröffentlichung darf kostenlos, gegen freiwillige Zahlung oder zu einem frei bestimmten Preis angeboten werden. Es bestehen keine Umsatzgrenze, keine Umsatzbeteiligung und keine Pflicht zur Abgabe von Belegexemplaren oder Verkaufsberichten.
4.5 Die Rechte werden unmittelbar an die veröffentlichende Person eingeräumt und dürfen nicht allgemein unterlizenziert werden. Zulässig ist jedoch die Beauftragung von Druckereien, Plattformen, Händlern, Übersetzenden, Produktionsdienstleistern und anderen Erfüllungsgehilfen, soweit dies zur Herstellung und Verbreitung der Drittveröffentlichung erforderlich ist.
4.6 Diese Lizenz begründet weder eine offizielle Anerkennung noch eine Prüfung, Empfehlung, redaktionelle Betreuung oder geschäftliche Partnerschaft durch Marc Janßen oder Textfabrik Janßen.
5 Regeltechnische Kompatibilität
5.1 Die offiziellen Regelwerke von Adventure Islands, insbesondere der Abenteuerkodex, bleiben vollständig urheberrechtlich geschützt. Diese Lizenz gibt weder die Regeltexte noch ein eigenständiges Regelwerk frei. Sie gestattet ausschließlich die nachfolgenden Nutzungen, soweit sie für eine eigenständige, inoffizielle und mit Adventure Islands kompatible Drittveröffentlichung erforderlich sind.
5.2 Zulässig sind insbesondere:
• die Bezeichnung des 2W20-Systems und die Namen der grundlegenden Probenarten;
• die Bezeichnungen von Attributen, Fertigkeiten, Ausbildungen, Gaben, Handicaps, Zaubern und Ausrüstungskategorien;
• offizielle Würfelnotationen, Wertabkürzungen, Schwierigkeitsangaben und standardisierte Regelkennzahlen;
• eigenständig formulierte Werteblöcke und Tabellen für eigene Figuren, Kreaturen, Gegenstände, Schiffe, Inseln, Siedlungen und sonstige neue Inhalte;
• Seitenverweise auf offizielle Adventure-Islands-Publikationen und sachliche Hinweise darauf, wo eine benötigte Regel nachgelesen werden kann;
• kurze, eigenständig formulierte Funktionshinweise, die zwingend erforderlich sind, um neue Inhalte der Drittveröffentlichung am Spieltisch einzusetzen.
5.3 Eigene Regelergänzungen, Regelvarianten, Hausregeln, alternative Subsysteme und neue Spielwerte für Adventure Islands sind zulässig. Sie müssen deutlich als eigene und inoffizielle Inhalte der veröffentlichenden Person erkennbar sein. Diese Lizenz gestattet nicht, Adventure-Islands-Regelbestandteile für ein eigenständiges Rollenspiel, einen Systemklon oder ein Regelwerk für ein anderes Spiel zu verwenden.
5.4 Nicht gestattet sind die wörtliche oder nahezu wörtliche Übernahme, Übersetzung oder der Nachdruck offizieller Regelpassagen, Kapitel, Tabellen, Regelerklärungen, Beispiele oder Zusammenstellungen. Ebenfalls unzulässig sind Zusammenfassungen, Übertragungen oder Neuformulierungen, deren Umfang oder hauptsächlicher Zweck darin besteht, den Abenteuerkodex oder ein anderes offizielles Regelwerk vollständig oder weitgehend zu reproduzieren oder zu ersetzen.
5.5 Scans, Fotografien, Bildschirmkopien, extrahierte Seiten sowie aus offiziellen Dateien übernommene Text-, Tabellen- und Seitengestaltungen sind nicht zulässig.
5.6 Der Abenteuerkodex und alle weiteren offiziellen Regel- und Quellenbücher bleiben geschützte Verlagspublikationen. Sie werden durch diese Lizenz weder als offene Inhalte noch zur eigenständigen Wiederverwendung außerhalb kompatibler Adventure-Islands-Drittveröffentlichungen freigegeben.
6 Freigegebene Spielweltinhalte
6.1 Die veröffentlichende Person darf sämtliche von Marc Janßen in offiziellen Adventure-Islands-Publikationen veröffentlichten fiktionalen Inhalte der Spielwelt für eigene Geschichten, Abenteuer, Quellenbeschreibungen und Spielmaterialien verwenden, soweit diese Lizenz keine ausdrückliche Ausnahme bestimmt.
6.2 Freigegeben sind insbesondere die veröffentlichten Namen, Bezeichnungen und inhaltlichen Konzepte von:
• Inseln, Regionen, Meeren, Städten, Siedlungen, Häfen und anderen Schauplätzen;
• Fraktionen, Herrschaftsgebieten, Organisationen, Orden, Kulten, Institutionen und Unternehmen;
• Spezies, Kulturen, Bevölkerungsgruppen, Kreaturen, Tieren und Pflanzen;
• offiziellen Nichtspielercharakteren, historischen Personen, Ämtern, Familien, Schiffen und Mannschaften einschließlich ihrer veröffentlichten Eigenschaften, Lebensgeschichten, Beziehungen und Funktionen;
• Gaia, Materialien, Artefakten, Waren, Technologien, Waffen, Ausrüstung und besonderen Ressourcen;
• veröffentlichten historischen Ereignissen, Konflikten, Legenden, Religionen, Gebräuchen und Weltzusammenhängen.
6.3 Die freigegebenen Spielweltinhalte dürfen in eigenen Worten beschrieben, in anderen Sprachen neu formuliert, weiterentwickelt, verändert, kombiniert, fortgeführt und in neue Handlungen eingebunden werden. Eigene Inseln, Orte, Figuren, Fraktionen, Kreaturen, Schiffe, Abenteuer und historische Ergänzungen dürfen geschaffen werden.
6.4 Offizielle Nichtspielercharaktere und Schauplätze dürfen als Haupt- oder Nebenbestandteile neuer Handlungen verwendet werden. Offizielle Nichtspielercharaktere dürfen insbesondere sprechen und handeln, neue Beziehungen eingehen, weiterentwickelt, verändert, verletzt, entmachtet oder getötet sowie in alternativen Zeitlinien anders dargestellt werden. Solche Darstellungen bleiben inoffiziell und verändern den offiziellen Kanon von Adventure Islands nicht. Die Drittveröffentlichung muss gemäß Abschnitt 14 als unabhängig und inoffiziell gekennzeichnet sein.
6.5 Nicht gestattet ist die Übernahme längerer beschreibender Textpassagen, erzählerischer Szenen, offizieller Abenteuertexte, Rätsel, Handouts oder sonstiger konkreter sprachlicher Ausgestaltungen aus offiziellen Veröffentlichungen. Die Verwendung derselben Spielweltinhalte, Orte und Nichtspielercharaktere in einer eigenständig geschriebenen neuen Handlung bleibt zulässig. Kurze Zitate bleiben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
6.6 Die Übersetzung oder der Nachdruck eines offiziellen Adventure-Islands-Buchs, Abenteuers, Regeltexts oder sonstigen offiziellen Textes ist ohne gesonderte schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn die Übersetzung oder der Nachdruck kostenlos angeboten wird.
7 Zulässige Veröffentlichungsformen
7.1 Unter dieser Lizenz dürfen insbesondere folgende Drittveröffentlichungen erstellt und vertrieben werden:
• Abenteuer, Kampagnen, Szenarien, Begegnungen und Zufallstabellen;
• Quellenbücher, Regionalbeschreibungen, Bestiarien und Sammlungen eigener Spielinhalte;
• Regelergänzungen für Adventure Islands, Spielhilfen, Generatoren und Schnellübersichten zu eigenen Inhalten;
• Charakter-, Insel-, Siedlungs-, Fraktions-, Mannschafts- und Schiffsbögen;
• eigene Karten, Handouts, Spielkarten, Marker, Pappaufsteller und andere unmittelbar spielbezogene Hilfsmittel;
• Virtual-Tabletop-Module, digitale Bögen, Datenpakete und unterstützende Softwarewerkzeuge für das Tischrollenspiel;
• Spielberichte, Kurzgeschichten, Comics und fiktionale Texte;
• Actual Plays, Livestreams, Podcasts, Videos, Rezensionen, Tutorials und vergleichbare Onlineformate.
7.2 Print-on-Demand, digitale Downloads, E-Books, Hörfassungen, Abonnements und Crowdfunding sind zulässige Veröffentlichungs- und Finanzierungsformen.
7.3 Nicht umfasst sind eigenständige Computer- oder Videospiele, Film- oder Serienadaptionen, rein markenbezogene Merchandisingprodukte sowie Produkte, deren hauptsächlicher wirtschaftlicher Wert allein in der Verwendung des Namens oder der offiziellen Gestaltung von Adventure Islands liegt. Für solche Vorhaben ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich.
7.4 Spielbezogene physische Hilfsmittel sind zulässig, wenn sie eigenständig gestaltet sind und nicht das offizielle Logo, offizielle Illustrationen oder andere reservierte Inhalte verwenden.
8 Kommerzielle Nutzung, Vertrieb und Crowdfunding
8.1 Drittveröffentlichungen dürfen ohne Lizenzgebühr und ohne Umsatzbeteiligung kommerziell vertrieben werden.
8.2 Die veröffentlichende Person bestimmt Preis, Auflage, Vertriebsweg, Veröffentlichungszeitpunkt und wirtschaftliches Modell selbst.
8.3 Der Vertrieb über eigene Shops, Verlage, Plattformen, stationären Handel, Veranstaltungen, Print-on-Demand-Anbieter und Crowdfunding-Plattformen ist gestattet.
8.4 Auf der zentralen Verkaufs-, Download- oder Crowdfundingseite muss der Kurzhinweis aus Abschnitt 14.4 und Anhang A gut sichtbar erscheinen. Einzelne Werbepostings oder kurze Social-Media-Beiträge müssen den Hinweis nicht vollständig wiederholen, wenn sie eindeutig auf die entsprechend gekennzeichnete Produktseite verweisen.
8.5 Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Drittveröffentlichungen zu bewerben, zu vertreiben, in einen offiziellen Shop aufzunehmen oder technischen beziehungsweise redaktionellen Support zu leisten.
9 Eigene Inhalte und Rechte Dritter
9.1 Die veröffentlichende Person behält sämtliche Rechte an ihren selbst geschaffenen Texten, Regeln, Figuren, Illustrationen, Karten, Layouts und sonstigen Beiträgen.
9.2 Durch diese Lizenz werden keine Rechte an den selbst geschaffenen Beiträgen auf Marc Janßen oder Textfabrik Janßen übertragen. Eine spätere offizielle Nutzung solcher Beiträge bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
9.3 Die veröffentlichende Person kann ihre eigenen Beiträge unter selbst gewählten Bedingungen lizenzieren. Sie darf jedoch keine ausschließlichen Rechte an den freigegebenen Spielweltinhalten, den offiziellen Nichtspielercharakteren oder den zulässigen Kompatibilitätsangaben beanspruchen und anderen Personen deren Nutzung nach dieser Lizenz nicht untersagen.
9.4 Die veröffentlichende Person darf nur Texte, Illustrationen, Karten, Fotografien, Schriftarten, Musik, Tonaufnahmen, Softwarebestandteile und sonstige Inhalte verwenden, die sie selbst geschaffen hat oder für die sie ausreichende Nutzungsrechte besitzt.
9.5 Diese Lizenz erteilt keine Erlaubnis zur Verwendung von Inhalten anderer Drittveröffentlichungen. Dafür ist die jeweilige Lizenz oder Zustimmung der betreffenden Rechteinhaber maßgeblich.
10 Reservierte und nicht freigegebene Inhalte
10.1 Soweit diese Lizenz keine ausdrückliche Freigabe enthält, bleiben sämtliche Rechte vorbehalten.
10.2 Ohne gesonderte schriftliche Genehmigung dürfen insbesondere nicht verwendet, vervielfältigt, bearbeitet oder weitergegeben werden:
• längere oder wesentliche Textpassagen aus offiziellen Regelbüchern, Quellenbüchern und Abenteuern einschließlich ihrer Übersetzungen;
• vollständige oder nahezu vollständige offizielle Regeltexte, Tabellen, Kapitel, Anhänge, Handouts, Abenteuertexte oder Regelzusammenfassungen;
• offizielle Illustrationen, Titelbilder, Fotografien, Karten, Logos, Signets, Symbole und grafische Dateien;
• offizielle Seitenlayouts, Hintergründe, Rahmen, Ornamente, Buchschmuck, Covergestaltungen und charakteristische Produktaufmachungen;
• Schriftdateien, Stockmedien, Musik, Audioelemente und sonstige lizenzierte Drittmaterialien aus offiziellen Produkten;
• offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Druckdaten, unbearbeitete Grafiken oder technische Ressourcen des Verlags;
• unveröffentlichte, vertrauliche, nur intern zugängliche oder vorab ohne Freigabe bereitgestellte Adventure-Islands-Inhalte;
• Inhalte, an denen andere Urheber oder Rechteinhaber eigenständige Rechte besitzen.
10.3 Die bloße Änderung von Dateiformat, Schriftart, Farben, Seitenformat, Sprache oder Anordnung macht einen reservierten Inhalt nicht zu einem eigenständigen Werk und erlaubt seine Verwendung nicht.
10.4 Eine Drittveröffentlichung darf nicht hauptsächlich aus der Zusammenstellung, Neuformulierung, Zusammenfassung, Übersetzung, Konvertierung oder Wiederveröffentlichung offizieller Regel- oder Welttexte bestehen.
11 Illustrationen, Karten und grafische Gestaltung
11.1 Offizielle Illustrationen und grafische Werke aus Adventure-Islands-Produkten sind vollständig von dieser Lizenz ausgenommen.
11.2 Nicht gestattet sind insbesondere das Scannen, Fotografieren, Ausschneiden, Freistellen, Kolorieren, Nachzeichnen, Übermalen, Verfremden, stilistische Umgestalten oder sonstige Bearbeiten offizieller Illustrationen. Dies umfasst auch KI-gestützte Bearbeitungen oder die Nutzung offizieller Illustrationen als konkrete Bildvorlage.
11.3 Zulässig sind eigene, unabhängig geschaffene Darstellungen freigegebener Figuren, Spezies, Kreaturen, Orte, Schiffe, Ausrüstungsgegenstände und anderer Weltbestandteile, sofern keine offizielle Illustration kopiert oder erkennbar nachgebildet wird.
11.4 Offizielle Karten dürfen nicht übernommen, eingescannt, abgezeichnet oder grafisch bearbeitet werden. Zulässig sind eigenständig gestaltete Karten, die auf veröffentlichten geografischen Informationen beruhen, sofern Linienführung, Symbole, Beschriftung, Texturen und Gesamtgestaltung nicht aus einer offiziellen Karte übernommen werden.
11.5 Eine allgemeine maritime, koloniale, fantastische oder piratische Gestaltung ist zulässig. Nicht zulässig ist eine so enge Nachahmung des charakteristischen Erscheinungsbilds offizieller Adventure-Islands-Produkte, dass eine Verwechslung mit einer offiziellen Veröffentlichung naheliegt.
12 Verwendung der Bezeichnung „Adventure Islands“
12.1 Die Bezeichnung „Adventure Islands“ darf verwendet werden, um den Bezug, die Bestimmung oder Kompatibilität einer Drittveröffentlichung sachlich anzugeben.
12.2 Zulässige Formulierungen sind insbesondere „Ein inoffizielles Abenteuer für Adventure Islands“, „Kompatibel mit Adventure Islands“ und „Für die Verwendung mit dem Rollenspiel Adventure Islands“.
12.3 „Adventure Islands“ darf nicht als alleiniger oder dominierender Titel der Drittveröffentlichung verwendet werden. Der eigenständige Produkttitel und der Name der veröffentlichenden Person oder des eigenen Verlags müssen klar hervortreten.
12.4 Zulässig ist beispielsweise: „Die Glocke von East Cape – Ein inoffizielles Abenteuer für Adventure Islands“. Ohne gesonderte Genehmigung unzulässig wäre beispielsweise: „Adventure Islands: Die Glocke von East Cape“.
12.5 Die Bezeichnung „Adventure Islands“ darf nicht Bestandteil des Namens eines eigenen Verlags, Unternehmens, Shops, einer dauerhaften Produktreihe, einer Internetdomain oder eines Social-Media-Kanals werden.
12.6 Die veröffentlichende Person darf „Adventure Islands“ oder verwechslungsfähige Bezeichnungen nicht als eigene Marke, geschäftliche Bezeichnung, Werktitelserie, Domain oder sonstiges Kennzeichen anmelden oder für sich monopolisieren.
12.7 Diese Lizenz behauptet keine Eintragung von „Adventure Islands“ als Marke. Gesetzliche Rechte an Werktiteln, geschäftlichen Bezeichnungen, urheberrechtlich geschützten Inhalten und sonstigen Kennzeichen bleiben unberührt.
13 Kompatibilitätslogo
13.1 Das reguläre Adventure-Islands-Logo und das Logo von Textfabrik Janßen dürfen nicht verwendet werden.
13.2 Stellt der Lizenzgeber ein gesondertes Kompatibilitätslogo bereit, darf ausschließlich die bereitgestellte Originaldatei nach den dazu veröffentlichten Gestaltungsregeln verwendet werden.
13.3 Das Kompatibilitätslogo darf proportional skaliert und in den bereitgestellten Farbvarianten verwendet werden. Wortlaut, Seitenverhältnis, Anordnung und wesentliche Gestaltung dürfen nicht verändert werden.
13.4 Das Kompatibilitätslogo darf nicht größer oder stärker hervorgehoben sein als der eigentliche Produkttitel oder das eigene Verlagslogo. Es darf nicht als eigenes Unternehmens-, Verlags- oder Reihenlogo verwendet werden.
13.5 Die Verwendung des Kompatibilitätslogos bedeutet keine Prüfung, Genehmigung, Empfehlung oder sonstige Unterstützung der Drittveröffentlichung durch Marc Janßen oder Textfabrik Janßen.
13.6 Solange kein Kompatibilitätslogo offiziell bereitgestellt wurde, ist ausschließlich die textliche Kompatibilitätsangabe nach Abschnitt 12 zulässig.
14 Pflichthinweise und Rechteangaben
14.1 Jede Drittveröffentlichung muss im Impressum, Rechteabschnitt, Abspann oder an einer vergleichbaren dauerhaft wahrnehmbaren Stelle den folgenden Hinweis vollständig und gut lesbar enthalten:
| „[PRODUKTTITEL]“ ist eine unabhängige Veröffentlichung von [NAME DER VERÖFFENTLICHENDEN PERSON / DES VERLAGS] und steht in keiner geschäftlichen, redaktionellen oder organisatorischen Verbindung zu Marc Janßen oder Textfabrik Janßen. Es handelt sich nicht um ein offizielles Adventure-Islands-Produkt. Das Produkt wurde von Marc Janßen und Textfabrik Janßen weder geprüft, genehmigt noch unterstützt. Es wird auf Grundlage der Adventure Islands Lizenz für Fan- und Drittveröffentlichungen, Version 1.0, veröffentlicht. |
14.2 Unmittelbar anschließend muss der folgende Rechtehinweis erscheinen:
| Adventure Islands und die Welt des Commonwealth sind von Marc Janßen. Urheber der Adventure-Islands-Texte ist Marc Janßen. Veröffentlicht durch Textfabrik Janßen. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben vorbehalten. |
14.3 Die Platzhalter sind durch den tatsächlichen Produkttitel und die tatsächliche veröffentlichende Person zu ersetzen. Der Wortlaut darf nur angepasst werden, soweit dies für Grammatik, Medium oder Barrierefreiheit erforderlich ist und die inhaltliche Aussage vollständig erhalten bleibt.
14.4 Auf der zentralen Verkaufs-, Download- oder Crowdfundingseite muss mindestens der folgende Kurzhinweis gut sichtbar angegeben werden:
| Unabhängige Drittveröffentlichung für Adventure Islands nach der Adventure Islands Lizenz für Fan- und Drittveröffentlichungen, Version 1.0. Kein offizielles Produkt; weder geprüft noch genehmigt oder unterstützt von Marc Janßen oder Textfabrik Janßen. |
14.5 Bei Videos, Podcasts, Streams und vergleichbaren Medien müssen der vollständige Hinweis und der Rechtehinweis in der Beschreibung, im Abspann oder an einer vergleichbar dauerhaft erreichbaren Stelle angegeben werden.
14.6 Bei sehr kleinen physischen Spielhilfen, auf denen der vollständige Hinweis technisch nicht sinnvoll untergebracht werden kann, genügt auf dem Einzelteil ein Verweis auf eine eindeutig zugeordnete Verpackung, Begleitdatei oder Produktseite, die sämtliche Hinweise enthält.
15 Abgrenzung zu offiziellen Produkten
15.1 Eine Drittveröffentlichung muss als eigenständige und inoffizielle Veröffentlichung erkennbar sein.
15.2 Die veröffentlichende Person darf weder ausdrücklich noch sinngemäß behaupten oder den Eindruck erwecken, dass:
• die Drittveröffentlichung ein offizielles Adventure-Islands-Produkt sei;
• Marc Janßen oder Textfabrik Janßen das Produkt geprüft, genehmigt, redigiert, empfohlen, finanziert oder unterstützt hätten;
• die Inhalte zum offiziellen Kanon von Adventure Islands gehörten;
• eine geschäftliche, organisatorische, redaktionelle oder gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Lizenzgeber bestehe;
• die veröffentlichende Person im Namen oder als Vertretung des Lizenzgebers handele.
15.3 Bezeichnungen wie „offiziell“, „autorisiert“, „kanonisch“, „Original“, „von Adventure Islands genehmigt“ oder vergleichbare Aussagen dürfen nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Genehmigung verwendet werden.
15.4 Cover, Titelblatt, Buchrücken, Produktbeschreibung und Werbemittel müssen den eigenen Produkttitel und die eigene Urheberschaft beziehungsweise Herausgeberschaft deutlich erkennen lassen.
16 Unzulässige Inhalte und Nutzungen
16.1 Diese Lizenz gestattet keine Drittveröffentlichungen oder Nutzungen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
16.2 Von der Lizenz nicht umfasst sind insbesondere Inhalte oder Nutzungen, die:
• zu Straftaten, Hass oder Gewalt gegen Personen oder Personengruppen aufrufen oder diese aufgrund geschützter persönlicher Merkmale gezielt entmenschlichen oder bedrohen;
• sexualisierte Darstellungen Minderjähriger, strafbare pornografische Inhalte oder sonstige offensichtlich rechtswidrige Inhalte enthalten;
• verbotene extremistische Propaganda oder Kennzeichen in rechtswidriger Weise verbreiten;
• Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Urheberrechte, Kennzeichenrechte oder andere Rechte Dritter verletzen;
• Schadsoftware, betrügerische Funktionen, unzulässige Datenerhebungen oder irreführende Geschäftspraktiken enthalten;
• Adventure-Islands-Inhalte oder das Kompatibilitätslogo für NFTs, handelbare Blockchain-Token oder vergleichbare spekulative digitale Vermögenswerte verwenden;
• reservierte Inhalte entgegen den Abschnitten 10 und 11 verwerten.
16.3 Die erzählerische oder kritische Darstellung von Gewalt, Krieg, Unterdrückung, Diskriminierung, Religion, Sexualität, Krankheit oder anderen schwierigen Themen ist nicht allein deshalb untersagt. Bei erwartbar belastenden Inhalten sollen angemessene Inhalts- oder Altersangaben verwendet werden.
16.4 Eine inhaltliche Kritik an Adventure Islands, an offiziellen Veröffentlichungen oder am Lizenzgeber ist zulässig und führt für sich allein nicht zum Verlust der Lizenzrechte.
17 Verantwortung der veröffentlichenden Person
17.1 Die veröffentlichende Person ist alleinige Herausgeberin, Anbieterin und Vertragspartnerin ihrer Kundinnen, Kunden und sonstigen Nutzenden.
17.2 Sie ist insbesondere selbst verantwortlich für:
• Inhalt, Richtigkeit, Qualität, Lektorat und Korrektorat der Drittveröffentlichung;
• die erforderlichen Rechte an Texten, Illustrationen, Karten, Musik, Schriften, Software und sonstigen Bestandteilen;
• Impressum, Anbieterkennzeichnung, Datenschutz, Jugendschutz, Verbraucherinformationen und Barrierefreiheitsanforderungen;
• Steuern, Gewerbeanmeldung, Buchpreisbindung, Preisangaben, Rechnungsstellung und sonstige wirtschaftsrechtliche Pflichten;
• Produktion, Vertrieb, Lieferung, Rückerstattung, Support und Kundenkommunikation;
• die Einhaltung der Bedingungen verwendeter Verkaufs-, Crowdfunding-, Hosting- und Veröffentlichungsplattformen.
17.3 Die Lizenz ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung der veröffentlichenden Person.
17.4 Diese Lizenz begründet keine Gesellschaft, kein Arbeitsverhältnis, kein Handelsvertreter-, Franchise-, Verlags-, Auftrags- oder Vertretungsverhältnis zwischen der veröffentlichenden Person und dem Lizenzgeber.
17.5 Die veröffentlichende Person ist nicht berechtigt, Erklärungen im Namen von Marc Janßen oder Textfabrik Janßen abzugeben oder Verpflichtungen für diese zu begründen.
18 Laufzeit, Versionen und Übertragung eines Produkts
18.1 Diese Lizenz gilt bis zum Ablauf der Schutzdauer der Rechte, die nach ihr lizenziert werden.
18.2 Für eine ordnungsgemäß veröffentlichte Drittveröffentlichung bleibt die Lizenz unwiderruflich bestehen, solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden.
18.3 Der Lizenzgeber kann künftig neue Lizenzversionen veröffentlichen, weitere Inhalte freigeben oder die Freigabe für zukünftige Veröffentlichungen beenden. Dies verändert nicht rückwirkend die Rechte an bereits rechtmäßig veröffentlichten Drittveröffentlichungen.
18.4 Eine Drittveröffentlichung darf unter der bei ihrer Erstveröffentlichung angegebenen Lizenzversion weiter vertrieben, nachgedruckt, technisch angepasst, korrigiert und inhaltlich aktualisiert werden. Ein freiwilliger Wechsel auf eine neuere Lizenzversion ist zulässig, sofern deren Bedingungen vollständig eingehalten werden.
18.5 Die Rechte an den eigenen Bestandteilen und die wirtschaftliche Verantwortung für eine Drittveröffentlichung dürfen auf eine andere Person oder einen anderen Verlag übertragen werden, wenn der Rechtsnachfolger diese Lizenz für das Produkt übernimmt und sämtliche Pflichthinweise aktualisiert.
18.6 Die Aufgabe des Geschäftsbetriebs, ein Wechsel der Geschäftsbezeichnung oder eine Rechtsnachfolge auf Seiten des Lizenzgebers lässt bereits eingeräumte Rechte unberührt.
19 Lizenzverstöße und Wiederherstellung der Rechte
19.1 Verstößt die veröffentlichende Person gegen eine Bedingung dieser Lizenz, enden die nach dieser Lizenz eingeräumten Rechte automatisch, solange der Verstoß fortbesteht.
19.2 Ab Kenntnis des Verstoßes muss die weitere Herstellung und Verbreitung des betroffenen Produkts bis zur Behebung ausgesetzt werden, soweit dies tatsächlich und rechtlich möglich ist.
19.3 Wird ein behebbarer Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis vollständig beseitigt, leben die Lizenzrechte automatisch mit der Beseitigung wieder auf.
19.4 Kann ein Verstoß seiner Natur nach nicht beseitigt werden, bedarf die Wiederherstellung der Rechte einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Lizenzgebers.
19.5 Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung oder Schadensersatz, bleiben unberührt.
19.6 Eine bloße Meinungsverschiedenheit über Stil, Geschmack, Qualität, Spielbalance, politische Aussage oder wirtschaftliche Konkurrenz stellt keinen Lizenzverstoß dar, solange die konkreten Lizenzbedingungen eingehalten werden.
20 Gewährleistung und Haftung
20.1 Die freigegebenen Spielweltinhalte, die gestatteten Kompatibilitätsangaben und die Lizenz werden unentgeltlich in ihrem jeweils vorhandenen Zustand bereitgestellt. Eine bestimmte Beschaffenheit, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, dauerhafte Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht zugesichert.
20.2 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
20.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Lizenz überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die veröffentlichende Person regelmäßig vertrauen darf.
20.4 Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
20.5 Der Lizenzgeber haftet nicht für Inhalte, Aussagen, Rechtsverletzungen, Produktionsfehler, Vertriebsmaßnahmen, Verträge oder sonstige Handlungen der veröffentlichenden Person.
20.6 Die veröffentlichende Person haftet für ihre Drittveröffentlichung und ihr eigenes Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften.
21 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.2 Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
21.3 Ist die veröffentlichende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Lizenz Neukirchen-Vluyn. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Lizenzgeber und der veröffentlichenden Person gehen dieser Lizenz für den jeweils geregelten Sachverhalt vor.
21.5 Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz ganz oder teilweise unwirksam sein, nicht Vertragsbestandteil werden oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. An die Stelle der betroffenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften; § 306 BGB bleibt unberührt.
21.6 Ein Verzicht auf Rechte oder die Duldung eines einzelnen Verstoßes bedarf einer ausdrücklichen Erklärung und gilt nicht als allgemeiner Verzicht für andere oder spätere Fälle.
21.7 Die Überschriften dienen nur der Übersicht. Maßgeblich ist der Inhalt der jeweiligen Bestimmungen.
21.8 Maßgeblich ist die deutschsprachige Fassung. Übersetzungen dienen nur der Information, sofern sie nicht ausdrücklich als gleichrangige Vertragsfassung bezeichnet werden.
21.9 Fragen zu dieser Lizenz können an info@adventure-islands.de gerichtet werden. Eine individuelle Antwort, Vorabprüfung oder Genehmigung ist keine Voraussetzung für die Nutzung der Lizenz.
ANHANG A
Verbindliche Textbausteine
Die nachfolgenden Textbausteine sind Bestandteil der Lizenz. Die eckigen Klammern müssen ersetzt werden. Die Hinweise können typografisch an das jeweilige Produkt angepasst werden, müssen aber vollständig, gut lesbar und inhaltlich unverändert bleiben.
A.1 Vollständiger Hinweis im Impressum oder Rechteabschnitt
| „[PRODUKTTITEL]“ ist eine unabhängige Veröffentlichung von [NAME DER VERÖFFENTLICHENDEN PERSON / DES VERLAGS] und steht in keiner geschäftlichen, redaktionellen oder organisatorischen Verbindung zu Marc Janßen oder Textfabrik Janßen. Es handelt sich nicht um ein offizielles Adventure-Islands-Produkt. Das Produkt wurde von Marc Janßen und Textfabrik Janßen weder geprüft, genehmigt noch unterstützt. Es wird auf Grundlage der Adventure Islands Lizenz für Fan- und Drittveröffentlichungen, Version 1.0, veröffentlicht. Adventure Islands und die Welt des Commonwealth sind von Marc Janßen. Urheber der Adventure-Islands-Texte ist Marc Janßen. Veröffentlicht durch Textfabrik Janßen. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben vorbehalten. |
A.2 Kurztext für Verkaufs-, Download- und Crowdfundingseiten
| Unabhängige Drittveröffentlichung für Adventure Islands nach der Adventure Islands Lizenz für Fan- und Drittveröffentlichungen, Version 1.0. Kein offizielles Produkt; weder geprüft noch genehmigt oder unterstützt von Marc Janßen oder Textfabrik Janßen. |
A.3 Empfohlene Coverangabe
| Ein inoffizielles Abenteuer für Adventure Islands |
Alternativ kann „Kompatibel mit Adventure Islands“ oder eine vergleichbare sachliche Formulierung verwendet werden. Der eigene Produkttitel muss klar dominieren.
A.4 Beispiel für ein vollständiges Impressum
| Titel: Die Glocke von East Cape Text und Redaktion: Beispielname Illustrationen und Karten: Beispielname / nach eigener Lizenz Verlag oder Selbstverlag: Beispielverlag „Die Glocke von East Cape“ ist eine unabhängige Veröffentlichung von Beispielverlag und steht in keiner geschäftlichen, redaktionellen oder organisatorischen Verbindung zu Marc Janßen oder Textfabrik Janßen. Es handelt sich nicht um ein offizielles Adventure-Islands-Produkt. Das Produkt wurde von Marc Janßen und Textfabrik Janßen weder geprüft, genehmigt noch unterstützt. Es wird auf Grundlage der Adventure Islands Lizenz für Fan- und Drittveröffentlichungen, Version 1.0, veröffentlicht. Adventure Islands und die Welt des Commonwealth sind von Marc Janßen. Urheber der Adventure-Islands-Texte ist Marc Janßen. Veröffentlicht durch Textfabrik Janßen. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben vorbehalten. |
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Adventure Islands Lizenz für Fan- und Drittveröffentlichungen · Version 1.0 · Stand 21. Juli 2026
